KNS-net Kabel- & NetzwerkService

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand Januar 2022

 

1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (zusammenfassend „Kunde“), es sei denn, es wird im Folgenden ausdrücklich bestimmt, dass einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten sollen.
1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KNS-net Kabel- & Netzwerkservice erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wird, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch, wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

 

 


2 Angebote, Vertragsschluss, Preise und Zahlungen

2.1 Die Angebote von KNS sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss/Auftragsannahme erfolgt dadurch, dass die KNS die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch Lieferung oder Leistung der bestellten Ware oder Leistung oder durch die Mitteilung der Auslieferung oder Ausführung annimmt, nicht schon durch eine den Eingang der Bestellung bestätigende E-Mail oder Vergabe einer Auftrags- oder Kundennummer. Auch nicht, wenn es sich durch die Auftragsvergabe um ein Folgegeschäft handelt.

 

2.2 Zum Angebot der KNS gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An den Unterlagen behält sich die KNS Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Sofern der Erwerb vorbenannter Unterlagen möglich ist, so handelt es sich um die jeweils veräußerte Anzahl von Exemplaren. Das geistige Eigentum, sowie die Urheberrechte verbleiben sofern nicht anders vereinbart bei der KNS. Demnach dürfen Exemplarische Ausfertigungen auch wenn diese käuflich erworben wurden, nicht vervielfältigt, verliehen oder anders zugängig gemacht werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden und der zur Erstellung benötigte Aufwand gegebenenfalls zu ersetzen.
2.3 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der KNS inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur bei ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Eine einmalige Gewährung begründet jedoch kein Recht auf Skonto. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
2.4 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von KNS abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Gleiches gilt für mündlich, fernmündlich oder andere nicht schriftlich auf KNS signiertem Papier vereinbarten Zusagen. Nur offiziell auf KNS Briefpapier gedruckte Angebote sind innerhalb des ebenda genannten Gültigkeitszeitraums für die KNS bindend. 
2.5 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von KNS anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten. Wir behalten uns vor auch vorher Abschläge zu berechnen. Dies Bedarf keinerlei Begründung.

 

 

3 Termine, Fristen

3.1 Liefer- oder Leistungstermine oder -fristen, bedürfen zur Verbindlichkeit der Schriftform. Die KNS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht von Interesse. Versandkosten werden nur einmal berechnet, sofern die KNS Mehrfachporto nicht zu vertreten hat.
3.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der KNS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die KNS berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen. Für den Fall des kundenseitigen Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Kaufsache auf den Kunden über.

 

3.3 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist die Liefer- und Leistungsverzögerung von der KNS nicht zu vertreten, haben wir das Recht, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die KNS hat den Kunden hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.4 NUR FÜR VERBRAUCHER: Bei Vorliegen durch der KNS zu vertretender Verzögerungen der Lieferung und Leistung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der KNS beginnt.
3.5 Beinhaltet die Leistung der KNS zusätzlich die Montage oder sonstige Werk- oder Dienstleistung, so wird diese Leistung zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten (Montag bis einschließlich Freitag) unter der Berücksichtigung der Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen erbracht. Das Weisungs- und Direktionsrecht der von uns zur Erbringung der Leistung eingesetzten Mitarbeiter steht ausschließlich der KNS zu.

4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt ein Jahr. Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Pegelwerte sind von der Gewährleistung ausgenommen.

 

4.2 Bei Vorliegen eines Mangels oder bei begründeten Reklamationen/Beanstandungen, hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Beanstandung/Reklamation muss spätestens drei Monate nach Abschluss durch Fakturierung der KNS in Schriftform vorliegen.  Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden. Eine spätere Meldung wird nach Aufmaß und Zeit berechnet, sofern die KNS die verspätete Meldung nicht zu vertreten hat. 
4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit unserer Pflichtverletzung oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
4.4 weggefallen
4.5 Bei einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung derf KNS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der KNS, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Die KNS haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht, sofern die KNS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs der Leistung bleiben unberührt.


 

5 Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Der KNS steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Sachen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.2 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die KNS das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat die KNS deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann die KNS den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde uns die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die ausgebauten Teile hat der Kunde einen entsprechenden Wertverlust zu ersetzen.
5.3 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der KNS bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag gegebenenfalls inklusive angefallener Mahnkosten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die KNS gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche der KNS dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
5.4 NUR FÜR UNTERNEHMER: Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen, inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im gesamten Umfang an die KNS ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die KNS verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
5.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen Dritter, wird der Kunde auf das Eigentum der KNS hinweisen. Des Weiteren wird der Kunde die KNS hierüber unverzüglich benachrichtigen.


 

6 Widerrufsbelehrung
6.1 NUR FÜR VERBRAUCHER, NUR FÜR DEN FERNABSATZ VON WAREN IM SINNE VON § 312d BGB: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, bzw. der ersten Person, die nicht der Transporteur der Ware ist (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: KNS-Net Kabel- & Netzwerkservice, Stettiner Straße 14, 31535 Neustadt a. Rbge., Telefax 05032 – 901 84- 36, email: service@kns-net.de
6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

7 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der KNS.


8 Notdienst

8.1 Leistungen die die KNS anbietet, werden zu den Geschäftszeiten Montag bis Freitags zwischen 8:00Uhr und 16:00Uhr bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir auf sämtliche Pauschalen, Lohn.- und Fahrzeiten einen Zuschlag der Lohnkosten mit folgenden Faktoren:

Faktor

Mo - Fr

Samstag

Sonn- & Feiertags

22:00 - 02:00

1,9

2,2

2,5

02:00 - 06:00

2,0

2,2

2,5

06:00 - 08:00

1,5

1,7

2,0

08:00 - 16:00

1,0

1,2

1,5

16:00 - 20:00

1,5

1,7

2,0

20:00 - 22:00

1,7

1,9

2,2

8.2 Bei Einsätzen, an denen mehrere Faktoren zugrunde liegen z.B. Samstag an einem Feiertag, so berechnet sich der Faktor wie folgt: Faktor 1 addiert mit Faktor 2, dividiert durch 0,75. Beispiel: Samstag 22:30 - 23:00Uhr Einsatz an einem Feiertag .  Faktor 2,2 addiert mit Faktor 2,5 = 4,7. 4,7 dividiert durch 0,75 ergibt 3,525. Der zu verrechnende Stundensatz wird demnach mit 3,525 multipliziert. Die Berechnung schlüsselt jedoch Stunde und Zuschlag separat auf. 
8.3 Einsätze


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Anruf
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